von , über "1&1 DSL 6.016" von 1&1 , am um 14:50 Uhr

Anfängliche offenbar häufige Probleme bei 1&1

Ich habe einen Komplettanschluss bei 1&1 kürzlich bestellt(Fritz!Box: Fon Wlan - Surf & Phone - den ich aber
kabelgebunden nur als Lananschluss nutze. Denn Wlan hat
seine gravierenden Schwächen,insbesondere das sich
aussenstehende Dritte ggf. in das Funknetzwerk einhacken
können. Die Möglichkeiten dazu sind in der Vergangenheit
mehrfach beschrieben und bestätigt worden. Unabhängig der
jeweiligen Werbung dazu "...es ist alles sicher..."!
Ausserdem wird es immer Möglichkeiten einen so genannten
"Schutz" umgehen zu können, wobei es dann ggf. nur noch um
die Fragestellung geht, wer am ehesten die technischen
Voraussetzungen dazu hat. Insbesondere wenn es um nicht
angekündigte so genannte "staatliche" willkürliche
durchgeführte bzw. mögliche Online-Hausdurchsuchungen in
der Privatsphäre von Jedermann geht. Wobei man sich hier
immer wieder die Frage stellten muss, nach welchen
Kriterien diese tatsächlich zur Anwendung gebracht werden.
Denn hier verhält sich der "Gesetzgeber...", im Verhältnis zur Verfassung, doch sehr "schwammig..."! In der
Vergangenheit wurden diese Online-Durchsuchungen
offenkundig verfassungswiderig durchgeführt, wie im
Nachhinein das Bundesverfassungsgericht in seiner jetzigen
Fassung der Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung
festgestellt hat!). Dies war der 2. Versuch, da der Erste
gegen Ende letztes Jahr im "Sande" verlief. Ich hatte es
dann, über einen Freund der hier einen Internet-Zugang hat,
nochmals versucht. Dieses mal kam dann auch postalisch die Auftragsbestätigung sowie die Mitteilung, ab wann mein
Telefonanschluss freigeschaltet wird. Jedoch wurde mir
nicht gleichermassen mitgeteilt, dass an diesem Tage dann
ein Sevice-Techniker kommt (Ich war hier also etwas
überrascht über dessen Erscheinen. Da dies aus der
Auftrags- und Anschlussmitteilung, so, gar nicht
hervorging. Im Zweifelsfall hätte es an diesem Tage dadurch
auch sein können, dass ich gar nicht zu hause gewesen wäre.
Wobei diese Info in ersten Moment nicht unbedingt als sehr
wichtig anzusehen ist, aber, sie hat ihre Bedeutung. Denn
nicht jeder Neukunde kann im Voraus wissen, wie sich die
Freischaltung tatsächlich darstellt bzw., dass hierzu ein
Techniker auch eine Wohnungsbegehung vornehmen muss, um ein
Testgerät an der TAE-Telefondose anzuschliessen, damit
anschliessend am Hausanschluss ausserhalb der Mieträume,
mit einem Gegenmessengerät ermittelt werden kann, welcher
Hauseingangseingangsanschluss für den jeweiligen
Mieter bzw. welche Wohnung, tatsächlich zugeschaltet werden
muss. Hier hätte 1&1 vollständig informieren müssen und
nicht nur einen Termin nennen dürfen, in welcher Zeit der
Anschluss, an welchem Tage, voraussichtlich freigeschaltet
wird.).

Anschliessend, und dass ist das eigentlich negative an
1&1, insbesondere was die postalisch zugestellten
Dokumetationen betrifft, es wird zwar der Anschluss als
Zustandegekommen bestätigt, wenn alles bis dahin erfolgreich
abgelaufen ist, aber, was nicht dokumentiert wird, ist, ob
auch tatsächlich der bestellte "Basis-"Komplettanschluss,
im Internet etc., im Wege der Vertragssicherheit, zwischen
den Vertragspartnern, also 1&1 und Kunden als
Vertragsnehmer, zustandegekommen ist. Denn, es genügt nicht,
wenn 1&1 in Rechnugsaufstellungen für die Anfangszeit,
lediglich auf vertraglich angekündigte Posten verweist, die
in den ersten 3 Monaten Nutzung als "kostenlos" definiert
sind. Entscheidend ist, ob das bestellte Komplettpacket
nach Ablauf von 3 Monten (Einzelpackete ggf. länger als 3
Monate "Probe-"Nutzung), dann gebührenpflichtig sind. In
meinem Fall musste ich sehr konkret, so auch hier ent-
sprechend konkret bzw. detailiert für Jedermann
aus gleichem Grunde beschrieben, 1&1 "stur" und mehrfach
anschreiben, bis ich dann eine so genannte "Sammelrechnung"
im PDF-Format, per E-mail und nicht postalisch wie
gefordert, zugestellt bekam. Erst nach dem ich also schon
länger als eine Woche, nach Freischaltung und Nutzung des
DSL-6000-Flat-Anschlusses als auch Telefonie, und ganz
bewusst auf auf "Handy-"Flat ins deutsche Festnetz als
auch Maxdome-"Nutzung kostenlos", für die gesamte Vertrags-
laufzeit, verzichtete, bekam ich dann für die Vertrags-
sicherheit und vor allem Kostensicherheit, so von mir von
Anfang an auch wesentliche Bedeutung des abgeschlossenen
Komplettanschlusses, die wesentliche "Sammel-"Rechnung und
darin aufgeführte Kostenerklärung nach der in den ersten
3 Monaten "Kostenlos-Nutzung" schriftlich bestätigt. So
dass ich daraus dann endlich entnehmen konnte, dass ich
auch tatsächlich (?) das Komplett-Packet erhalten habe, was
ich zuvor im Internet über einen Freund bei 1&1 bestellt
hatte. Ausserdem, was hier ebenfalls für Jedermann von
grosser Wichtigkeit ist, der so genannte "kostenlose"
Bereich, was die ersten 3 Monate ohne anfallende zB.
29.99 Euro angeht, so sollte man folgendes gleich mit zur
Kenntnis nehmen, kostenlos 3 Monate Nutzung, beziehen sich
in diesem Vertragswerk auf die "Standard-Nutzung", also
nur auf DSL-Flat und Telefon-Flat ins deutsche Festnetz.
Sobald man auf die optional als "kostenlos" eingestuften
Zusatzleistungen aus dem Vertrag zwischen 1&1 zugreifen
will, so Handy-Flat (kostenlos plus Freischaltbegühr pro
Simcard = ca. 9,90 Euro) als auch Maxdome (kostenlos über
die gesamte Vertragslaufzeit), verfällt der offenbar als
in den ersten 3 Monaten als "kostenlos" bezeichnete
Zeitraum! So den Mitteilungen bei genauer Lesart des
Vertragswerks bzgl. schriftlicher Mitteilungen von 1&1.

Mit anderen Worten, die in den ersten 3 Monaten als kostenlos beschriebenen Nutzungszeiten, verkürzen sich
um den Zeitraum, ab dem die als "optional" kostenlos
angebotenen Zusatzpackete wie Handy-Flat und Maxdome bzw.
kostenlos Filme herunterladen können... . Es werden dann
vorzeitig die vereinbarten Kosten, in diesem Fall, mtl.
29,99 Euro, jeweils fällig.

Und was die DSL-6000 angeht, die von 1&1 werbewirksam
angeboten werden, so muss man individuell hinterfragen,
ob der jeweils feststellbare Leistungsverlust, also die
niedrigere Leistung, abweichend der Ankündigung von 1&1,
tatsächlich als "hinnehmbar" anzusehen ist. In meinem
Fall und ersten Beschwerden in meinen Gesamttexten an
1&1, war die anfängliche Leistung ca. bei DSL "3500"!
Zwischenzeitlich liegt sie regelmässig bei über DSL 4000,
siehe hierzu das Messergebnis von - www.wieistmeineip.de/
dsl-anbieter/bewerten etc. bzw. die gemessenen Ergebnisse.

Abschliessend, man kann also jedem potentiellen Kunden
immer nur den Rat geben, sehr konkret die jeweiligen
Anbieter, sehr kritisch, an ihren Werbeversprechen vorbei,
in ihren tatsächlichen Leistungsversprechen bzw. tat-
sächlichen Leistungen zu hinterfragen und jeweilige
negative vom Vertrag abweichende einseitige
Leistungsminderungen, sofort zu beanstanden und dies auch
im Internet gezielt zu kritisieren bzw. zu veröffentlichen.

Aber, die Kritik sollte auch tatsächlich objektiv, also
für zu prüfende Dritte als Aussenstehende, sachlich
nachvollziehbar sein. Denn nur so kann man auch Änderungen
jeweiliger negativer einseitiger Leistungsminderungen
potentieller Anbieter erwirken. Denn potentielle Kunden,
die auf diese Weise schon im Voraus informiert sind,
können um so schneller, also gleich zu Anfang, den
potentiellen Anbieter ggf. zutreffend abmahnen, die
eingetretene Leistungsstörung aus dem Vertrag, zu
beseitigen bzw. auch Kostenreduzierungen oder Rückabwicklung
des Vertrages, zu bewirkungen. Je nach dem wie der Kunde
als Vertragspartner in solchen Fällen u.a. rechtlich,
zufrieden zu stellen ist. Ggf. ist dann auch ein Wechsel
zu einem leistungsstärkeren potentiellen Anbieter die
abschliessend bessere Wahl und, je konkreter die Kritik
des Kunden und Vertragspartners, desto einfach für den
Betroffenen ggf. auch der Ausstieg aus dem zuvor mit
Leistungsstörungen belasteten Vertragswerks.

Hier können ggf. dann auch Verberschutzvereine etc. die
erforderlichen Antworten geben, nach welchen Kriterien
ein betroffen gemachter Entverbraucher als Vertragsnehmer
aus dem Vertrag kostenfrei, im Wege des Schadensersatzes,
wechseln bzw. aus dem leistungsgestörten Vertrag, "aus-
steigen" kann!

Die Anbieter kennen über ihre Anwälte bzw. Rechtsab-
teilungen sehr genau, ab wann sie einen betroffenen
Kunden nicht mehr erfolgreich am "Ausstieg" aus dem
Vertrag kostenpflichtig hindern können. Und ebenso
sollte sich der jeweilige Kunde und Vertragspartner
sachlich in Kenntnis setzen, um seine Rechte ebenso
und ohne Verunsicherung, in Anspruch nehmen zu können.

Ach ja, bevor ich es vergesse, man bekommt von 1&1 teils
völlig unzusammenhängende bzw. nicht aufklärende Text-
bausteine u.a. per E-mail zugesandt, wenn man tatsächlich
zuvor den Vertrag konkret betreffende Fragen gestellt hat.

Auf die Frage: "...welche Kosten habe ich... = u.a.
kostenlos"(bzgl. ersten 3 Monate als Neukunde etc.), auf
die Frage, was muss ich zukünfig nach Ablauf dieser Zeit
tatsächlich bezahlen... = entsprechend ihres Komplettan-
schluss..., ist die Nutzung für die gesamte Vertragslauf-
zeit, kostenlos..."!).

Mit solchen Antworten hat man keinerlei verbindliche
Antworten erhalten, was kostet mein ggf. sogar fehlerhaft
zustandete so genannter "Komplettanschluss" am Ende, wenn
die Phase "kostenlos" jeweils abgelaufen ist... .

Wie schon oben beschrieben, ich musste hier als Neukunde
sehr konkret hinterfragen bzw. konkret auf den von mir
auch nur tatsächlich gewollten Vertrag, hinweisen. Ein-
schliesslich, falls hier ein fehlerhafter Vertrag
zustandegekommen sein wollte bzw. abweichends, dass dies
sofort entsprechend für alle Beteiligten dahingehend
abzuändern ist.

Man darf sich hier von den zu den tatsächlich gestellten
Fragen, zu keinem Zeitpunkt, durch zusammengewürfelte
Mitteilungen von 1&1, irritieren bzw. dazu verleiten lassen,
dann seine bisherigen Fragestellungen die
vertragswesentlich sind, abbringen lassen. Man muss, egal
welche unvollständigen bzw. abweichenden bzw. ausweichenden
Antworten man von den jeweiligen Mitarbeiten von
1&1 erhält, stetig im vollen Bezug auf die zuvor gestellten
Fragen und konkretes Verlagen, dieses in jeder schriftlichen
Mitteilung bzw. Antwort an 1&1, beständig bleiben. Dies
gilt im Wesentlichen für alle Anbieter etc. . Nur so kann
man dem Vertragspartner auch deutlich machen, dass man sich
hier nicht in die "Irre" führen lässt. Im Ernstfall, wenn
es ggf. zu einer offiziellen juristischen Überprüfung kommen
muss, entscheidet dieses stringent durchzuhaltende Verhalten
des Kunden, über einen möglichen positiven Ausgang.

Mit freundlichen Grüssen

ein Neukunde von 1&1
(ich habe aus diesem Forum schon einige für mich anfänglich
wichtige Mitteilungen anderer 1&1 Kunden, die konkret
nachvollziehbare negative Erfahrungen in diesem Zusammen-
hang gemacht bzw. darüber berichtetg haben, dass
Wesentliche für mich, leicht entnehmen und sofort, also
praktisch und sehr postiv für mich, anwenden können. Die
Servisleistungen von 1&1, gerade war die telefonische
Erreichbarkeit angeht, ist als eindeutig mangelhaft zu
interpretieren. Die Kostenpflichtigkeit von ca. 24 Cent
pro Minute, für vertragsbezogene Sachinformationen, bei
zuvor schlecht bzw. überhaupt keiner verbindlichen
postalischen Form der Sachaufklärung zur Vertragssicherheit
etc., kann man nur als gezieltes Abwehren von wesentlichen
Fragestellungen der jeweiligen Kunden/Vertragspartner,
bezeichen. Dafür bekommt 1&1 von mir als Neukunde auf jeden
Fall die Note: Mangelhaft bzw. Note: 6 ! So etwas macht man
nicht mit seinen Kunden, denn dies fördert kein Vertrauen
unter Vertragsnehmern bzw. Kunden, so etwas fördert ganz
eindeutig ehrblich begründetes Misstrauen!)
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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben

Kommentar von wilson (Drozella) 09.07.2008 um 16:45 Uhr
Wer in dieser verschachtelten Form schreiben kann, ohne den Faden zu verlieren, kann auch die Fallstricke erkennen. Aber wer kann das schon...
Kommentar von lalue (retlaw) 11.07.2008 um 17:21 Uhr
So viel geschwafel, das kann man auch in kürzerer Form machen. Übrigens braucht man nicht für 24 Cent telefonieren. Es gibt folgende 1&1-Service-Nr. 0260296030.
Kommentar von maikaefer64 (maikaefer) 11.07.2008 um 17:32 Uhr
@retlaw, und die kostet nichts ? Warum ist sie nicht für jeden auf der Homepage ersichtlich oder gilt die gar nicht für jeden Kunden ?
Kommentar von Foxi (Foxi) 12.07.2008 um 00:32 Uhr
Mit der Flat kostet die erstmal nix. Kann mir aber nicht vorstellen das die für "normalsterbliche Kunden" da ist.

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