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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben
Anwalt kann Dir nicht helfen, habe ich auch versucht. Lt. AGB kann 1&1 Dir 1000kb/sek oder 16000kb/sek zur verfügung stellen. Du hast immer den gleichen Preis zu zahlen.
Zu "Onkel Franz": Inkompetenz ist das schlimste. Laut vertrag ist 1&1 verpflichtet die geschwindigkeit ab 6000 bis zu 16000 gewährleisten.
Wer lesen kann ist meist im Vorteil.AGB2.6 Dies bedeutet, dass der Anschluss von 1&1 mit der vom Kunden gewünschten und technisch am Wohnort des Kunden maximal möglichen Bandbreite bereitgestellt wird
Verbraucherzentrale informieren!!!!!!
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Das ist doch alles ein Witz
Gruss,therealoutsider