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Bei Umzügen muß der provider keinerlei Leistung erbringen wenn man es genau nimmt. Urteil BGH: Az. III ZR 57/10
Wenn man Fragen hat, ist es besser sich an ein Forum zu wenden.
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Sehr schlechter Service und rechtlich fragwürdige Vorgehensweise
Der 1und1 Hotline hatten wir mehrmals mitgeteilt, dass die internetverbindung ständig unterbricht und die Telefonverbindung dermaßen unzuverlässig ist, dass diese nahezu unbrauchbar ist.
Wir wurden mit den Worten abgespeist sie haben gemessen und kontrolliert, alles funktioniert bestens.
Das tat es eben nicht. Nach einigen ähnlich verlaufenen Reklamationen bei 1und1 haben wir uns entschlossen den Vertrag zu kündigen und einen anderen Internetanbieter zu berücksichtigen.
Nun wird die Kündigung vertragsbedingt erst Mitte November 2013 wirksam.
Unglücklicherweise sind wir, nachdem wir bei 1&1 gekündigt haben, umgezogen.
Nun will 1&1die Anschlussadresse nur ändern, wenn wir die Kündigung stornieren.
Sprich: entweder wir nehmen 1&1 weitere 24 Monate oder wir zahlen bis Mitte November unseren monatlichen Obolus ohne von 1&1 eine Leistung dafür zu erhalten.
Wir denken diese Vorgehensweise ist rechtlich äußerst fragwürdig.
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Geschäftsgebaren von 1&1.
Wäre toll wenn jemand Erfahrung hätte. Wir werden diese Vorgehensweise von1&1 auf jeden Fall prüfen lassen.