von , über "1&1 DSL 16.000" von 1&1 , am um 19:27 Uhr

Telefonsperre: 1&1 droht in Mahnung mit einem alten Gesetz §19

Hallo,
in Mahnungen wird per Formulartext eine Sperrung nach § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) angedroht. Was soll man dazu noch sagen? 1&1 beachtet die geltende Gesetzeslage nicht. Die TKV ist nämlich zu Beginn des Jahres 2007 und Integration in das Telekommunikationsgesetz außer Kraft getreten.
Konkret wurde § 19 TKV am 23.02.2007 durch § 45k TKG ersetzt. Diese Änderung sollte aber einem Großunternehmen, wie 1&1 es ist im Laufe zweier Jahre auffallen. Zudem war die Änderung lange Zeit vorher in den Medien und in einschlägigen Fachkreisen diskutiert worden. Nachbesserung tut Not!
Schließlich betrifft dies wohl alle Kunden die zwischenzeitlich eine Mahnung erhalten haben.

Dann habe ich noch feststellen müssen, das in der Online "Aktuelle-Kosten" Ansicht bei mir Telefoneinheiten und Daten von August und September auftauchen.

Selbst die Rechnungsübersicht online ist fehlerhaft, hier wird nur der Rechnungsbetrag ohne die maxdome Gebühr angezeigt. Das führt natürlich zu Unstimmigkeiten und zu fehlerhaften Überweisungen.
Ferner werden in den Rechnungen online immer ein falsches Sammelrechnungsdatum dargestellt (immer 1 Monat zurück). In den Adobe Acrobat-Dateien ist das Sammelrechnungs-Datum dann aber wieder richtig.

Beispiel für Rechnungen online:
Rechnungsdatum 15.12.2008
Ihre Sammelrechnung vom 15.11.2008 ??????
Grundgebühr vom 15.12.08-15.01.09

Der Kundenservice reagiert auf meine Hinweise nicht, ich habe auch nichts anderes von den Schwachleistern erwartet.

Auf den Hinweis zur Zahlung einer versäumten Freundschaftswerbeprämie, bekam ich diesen Formulartext:

Bitte richten Sie Ihre Anfrage zur Prämie "Kunde wirbt Kunde" direkt und
schriftlich an:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur"

Bewertung Kundenservice : unfähig,frech,arogant... einfach nur hyperschlecht und nicht empfehlenswert
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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben

Kommentar von easy (isi) 09.01.2009 um 21:19 Uhr
wenn man geld auf dem konto hätte würde man erst gar nicht mit mahnungszeug etc. konfrontiert
Kommentar von Foxi (Foxi) 09.01.2009 um 22:07 Uhr
Ob Geld auf Konto oder nicht. Schon lustig das Zahlungssäumige sich über den Text eines alten Gesetzes aufregen.
Kommentar von Hecky 09.01.2009 um 22:38 Uhr
Hallo.......Ich zahle per Einzel-Überweisung, habe denen die Einzugsermächtigung entzogen !
Kommentar von rexona (Layer8) 09.01.2009 um 22:45 Uhr
Du hast 1&1 die Einzugsermächtigung entzogen.Gab es da Probleme seitens 1&1?

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