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DSL 6000 nach Beschwerde erreicht.
erreicht. Auf meine Reklamation: Laut AGB heißt es; BIS
6000 !! Zu diesem Thema gibt es schon Urteile. Gemäß
§ 314 BGB ist eine unzureichende Leistung ein ausserge-
wöhnlicher Grund für eine Kündigung. Siehe TV-Sendung
PLANETOPIA v. 23.11.08 -
Dieser Hinweis in einer hartnäckigen Beschwerde brachte
eine erneute Überprüfung und, eine Aufschaltung von
DSL 4000 auf DSL 6000 ! Jetzt bin ich zufrieden. Ich hoffe
es bleibt auch so.