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Zu diesem Bericht wurden bisher 4 Kommentare abgegeben
Jo,soll die Verbraucherzentrale Dich kündigen... ;-)
kündige doch selber....oder hast du etwa nicht den Vertrag OHNE mindestvertragslaufzeit gebucht? und sag mal wohin du wechseln wirst
hawk...(lach) du merkst es nicht.... Natürlich kann die VZ dir ein Kündigungsschreiben aufsetzen genau wie ein Anwalt.... also erst denken...........
Für alle Realisten :Amtsgericht Fürth im Mai dieses Jahres (Az.: 340 C 3088/08) Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund
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