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Zu diesem Bericht wurden bisher 9 Kommentare abgegeben
wie will man den Service und dieErreichbarkeit bewerten wenn alles "erste Sahne" ohne Mängel ist ? Leicht erkennbare Formulieren die hier schon so oft wiederholt wurden und trotzdem nicht wahr sind.
Für alle Realisten :Amtsgericht Fürth im Mai dieses Jahres (Az.: 340 C 3088/08) Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund
Urteil und AGB bei 1&1 sind inzwischen im Einklang. Leistungsgarantie: Mindesten 50% der vertraglichen Speed, ansonsten Rückstufung in niedrigere Bandbreite oder Stornierung des Auftrages möglich.
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50 % nenn ich schon erheblich ..........man stelle sich eine Gehaltskürzung vor.... ansonsten denke ich das dieser "Bericht" nur Werbung ist.
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ja ja wieder der übliche Wiederspruch - keine Probleme und Support toll - äh wenn alles toll ist wie kann ich dann den Support beurteilen ? Für mich daher nicht wahr !!
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Perfekt
Ach ja, der Service und dessen Erreichbarkeit ist auch "ohne erkennbare Mängel"