von , über "Flat 6M" von NetCologne , am um 12:45 Uhr

Vertragsänderungen gleich Vertragsverlängerung!

Habe mich nach anraten eines Mitarbeiters von Netcologne im Juni 2008 von 18M
auf 4M runter stufen lassen,da unsere Leitung wohl mehr nicht her gibt und die Verbindung dann stabiler wäre.Nun wurde die Leitung seit anfang des Jahres 2009 wieder schlechter,so das ich mich entschloss auf das Kabel von Unitymedia zu wechseln. Die haben für mich bei NC gekündigt und nun der Clou,mit der Änderung der Geschwindigkeit bin ich 2008 einen neuen 2Jahresvertrag eingegangen obwohl ich schon langjähriger Kunde bei Netcologne bin und soll nun den Vertrag bis Juni 2010 erfüllen.Bei meiner Änderung auf 18M hatte ich diese per Post bekommen.Diesmal nicht und so dachte ich dieser Vertrag gilt noch, nur ebend mit der niedrigeren Geschwindigkeit .Nach diesem Vertrag wäre er im Sep.2009 ausgelaufen,nun darf ich ab Oktober 2009 bis Juni 2010 doppelt bezahlen,ganz toll von Netcologne! Ich sage danke und nie wieder.
Allgemein
Geschwindigkeit
Verfügbarkeit
Kundenservice
Preis-/Leistung

War dieser Bericht für Sie hilfreich?

War hilfreich Nicht hilfreich
37 von 70 Benutzern fanden diesen Bericht hilfreich.

Zu diesem Bericht wurden bisher 9 Kommentare abgegeben

Kommentar von Hannes 15.06.2009 um 12:58 Uhr
selbst schuld,das ist doch ein fast ein normales Geschäftsgebaren...
Kommentar von Entäuschter Kunde 15.06.2009 um 15:12 Uhr
Das ist Typisch für NC. Es gibt leider dann nur einen Weg. Geh zu Deinen Anwalt.
Kommentar von DBZ 15.06.2009 um 16:47 Uhr
Ich kenne keinen Anbieter der nicht bei einem Tarifwechsel die Vertragslaufzeit verlängert, dass ist leider normal in der Branche. Im Übrigen wird dies auch immer schriftlich bestätigt.
Kommentar von kiwiman (kiwiman) 15.06.2009 um 18:32 Uhr
der anwalt wird da leider nicht helfen können. AGB 2.1
Kommentar von MarcelL 16.06.2009 um 07:11 Uhr
Natürlich kann der Anwalt helfen, wenn man nicht vorher auf eine Vertragsverlängerung hingewiesen wird.... versuchen würde ich es allemal
Kommentar von Jason (Jason) 03.07.2009 um 20:43 Uhr
Für den unsinnigen und nur teuren Rat der Kommentatoren, zum Anwalt zu gehen, gilt wieder das Zitat von Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!"
Kommentar von Spicy 05.07.2009 um 08:22 Uhr
JaJa, gleiche Problem hatte ich auch, Runterstufen geht nur mit Vertragwechsel. Bin aber hart geblieben, ohne Ende Störungen gemeldet und dann ging es auch ohne Vertragswechsel.
Kommentar von Hummer . 10.07.2009 um 09:39 Uhr
Teuer ? Der 1. Besuch beim Anwalt ist genau geregelt in der Gebührenordnung. Und der Rat vom Anwalt ist wohl dann entscheidend. Mancher Rat ist nur daneben........... angelehnt an die "Ziehtiere"
Kommentar von Anwalt 18.02.2010 um 15:27 Uhr
auch ein Anwalt kann nicht helfen, man muß sich schon selbst um seine bestehende Altverträge kümmern, eine Hinweispflicht des neuen Anbieters gibt es nicht

Eigenen Kommentar abgeben

Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.

Kommentar abschicken