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O2 hat da völlig recht. Entscheidend ist nur ob ein Anbieter etwas schalten "könnte".
Telekommunikationsgesetz §46 - Absatz 8
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Langsam, Verbindungsabbrüche, Kündigungsärger
Die Geschwindigkeit ist allerdings sehr "variabel". Mals ist es recht schnell und mal grottenlangsam. Mehrere Verbindungsabbrüche täglich sollte man einplanen. Der Router kann die Geschwindigkeit nicht verteilen. Macht ein Gerät einen Download, ist für alle anderen das Internet tot. Sowohl im Upstream als auch im Downstream.
Ich bin währen der Vertragslaufzeit mit meiner Freundin zusammengezogen, die bereits einen Vertrag hatte. Demzufolge musste ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. O2 wollte das nicht akzeptieren und will weiter abbuchen. Nach Ihrer Ansicht ist DSL an meinem Standort verfügbar und deswegen besteht kein Sonderkündigungsrecht. Wie das mit nur einer besetzten Leitung in der Wohnung gehen soll konnte mir O2 auch auf mehrmalige Nachfrage nicht erklären.
Eine Rechtsauslegung die sich auf Formulierungsfeinheiten stützt (Unterschied zwischen DSL am Standort verfügbar und konkrete Leitung verfügbar)
Sowohl aus technischer Sicht als auch vom Service und Geschäftsgebaren her nicht zu empfehlen.