von , über "VDSL 50" von Deutsche Telekom , am um 11:46 Uhr

Neue Spielregeln ab Dezember 2021!

Internetnutzer dürfen Rechnung mindern!

Wer von seinem Netzanbieter nicht bekommt, was der verspricht, kriegt Geld zurück:
Vom 1. Dezember 2021 an können Internetkunden den Preis mindern oder fristlos kündigen, wenn zu Hause nicht die Bandbreite erreicht wird, die vertraglich vereinbart ist.
Das sieht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes vor.

Erhalten Sie beispielsweise regelmäßig nur die Hälfte der versprochenen Internetgeschwindigkeit, müssen Sie auch nur die Hälfte dafür bezahlen. Alternativ können Sie den Vertrag komplett kündigen.

Also nicht wie so oft schon angegeben "von...bis" sondern wenn die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit von z.b. 50Mbit/s nicht erreicht wird, greifen die neuen Regeln!
Allgemein
Geschwindigkeit
Verfügbarkeit
Kundenservice
Preis-/Leistung

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Zu diesem Bericht wurden bisher 3 Kommentare abgegeben

Kommentar von Macfan (W.Recke) 02.12.2021 um 15:26 Uhr
Eine festgeschriebene Mindestgeschwindigkeit wurde bisher noch nicht definiert. Diese Festsetzung soll voraussichtlich im nächsten Jahr erfolgen.
Kommentar von satansrache (satansrache) 02.12.2021 um 16:24 Uhr
Das ist alles gut und schön, aber was hat das hier zu suchen? Hier werden Erfahrungsberichte erwartet und keine Nachrichten - Schlagzeilen. Am Thema der Seite völlig vorbei.
Kommentar von Heinz (Heinz) 03.12.2021 um 12:57 Uhr
@satansrache: Wenn schon melden, dann bitte auch was Konstruktives hier beitragen und nicht immer nur meckern - das kann jeder ist überflüssig und braucht man nicht!!!

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