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Sehr geehrter Herr Drees, die Gutschrift werden wir Ihnen, nach Eingang des Restbezugsbescheides unter Berücksichtigung der laufenden Grundschuldskosten bei Anwendung AGB §1.4 AbsII-2,wiedererstatten.
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Reklamation
Daher bitte ich um eine Gutschrift vom mtl. 5,00€.
Vielen Dank
Mfg
A. Drees