von , über "3play 2000 (2048/256)" von Unitymedia , am um 07:44 Uhr

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Ich habe letztes Jahr im September bei U. 3play2000 über das Internet bestellt, wurde aber daraufhin gewiesen, dass ich Bestandskunde sei und die Bestellung geprüft wird. Ich habe meinen Betsellwunsch mehrfach wiederholt. Nachdem ich dann zwei Monate nichts von U. hörte, nutzte ich bei einem anderen Provider ein günstigeres Angebot. Als mir Ende November plötzlich ein Begrüßungsschreiben von U. mit der Hardware zuging, trat ich von dem Auftrag zurück. Parallel zur Kündigung des 3play-Auftrags per Fax wurde das komplette Equipment in der Originalverpackung mit Retouren-Einlieferungsschein zurück gesandt. Wie in der Kündigung geschrieben wurde zusätzlich eine Mehrausfertigung dieser beigelegt. Die Kündigung wurde mir mit Schreiben von U. bestätigt. Anfang diesen Jahres erreichte mich ein weiteres Schreiben von U., dass Sie zwei SmartCards nicht zurückerhalten haben. Ich rief daraufhin bei der (kostenpflichtigen) Hotline an und schilderte, dass ich das Equipment vollständig Retoure geschickt hatte. Dabei stellten die Mitarbeiterin an der Hotline und ich gemeinsam fest, dass ich laut zugrunde liegendem Lieferschein lediglich eine SmartCard (für Digital-TV) zugestellt bekommen hatte und auch die andere Artikelnummer nicht im Lieferschein auftaucht. Sie vermutete, dass es sich um einen Fehler bei der Rücknahme handelt und versicherte mir, dass unter diesen Umständen keine Rechnung gestellt würde. Ende Januar wurde der geforderte Rechnungsbetrag von meinem Konto abgebucht, obwohl ich die Zustimmung zum Lastschrifteinzug mit meiner Kündigung widerrufen hatte. Überraschend war für mich, dass die zugrundeliegende Rechnung lediglich meinem Nutzerprofil im Internet und nicht schriftlich zugestellt wurde. Die Abbuchung wurde von meiner Bank übrigens zurückgebucht. Ich erhob daraufhin sofort fristgerecht Einwendungen gegen die Rechnung, habe jedoch außer weiteren Rechnungen (ursprünglicher Betrag zuzüglich Bankgebühren und Kosten) von U. nichts mehr gehört. Ich habe auch angeboten, dass U. mich gerne auch telefonisch kontaktieren kann, da die Hotline auch schon in der Vergangenheit nicht hilfreich war. In der letzten Zahlungsaufforderung wurde mir jetzt mit einem Inkassounternehmen gedroht.
Von daher: Ich rate jedem von U. wegen des mangelnden Supports/ bzw. der Kontaktschwierigkeiten bei Problemen ab.


Ich weise erneut darauf hin, dass eine Abbuchung im Lastschriftverfahren zu der o.g. Rechnung aufgrund meines schriftlichen Widerrufs (siehe unten) nicht zulässig war und demnach von meiner Bank begründet zurückgewiesen wurde. Infolgedessen sind daraus resultierenden Forderungen Ihrerseits nicht gerechtfertigt.

Zu Ihrer ursprünglichen Rechnung halte ich meine ursprünglich erhobenen Einwendungen weiterhin aufrecht und versichere nochmals meine Unschuld in der Sache.

Nachfolgender Text war Inhalt meines Schreibens vom 28.01.2008. Für Rückfragen stehe ich Ihnen immer noch, auch per Telefon, zur Verfügung.


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