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Wenn du nichts in Auftrag gegeben hast musst du auch nichts widerrufen. Blick ins BGB sollte helfen.
Schreiben zu ignorieren kann immer ein fataler Fehler sein. Viele Kunden sind ja heutzutage sehr naiv.
Das kommt wohl auf das Schreiben an. Eine nicht in Auftrag gegebene Auftragsbestätigung kann ich jederzeit ignorieren.
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Vertragsverlängerung ohne dass der Kunde davon weiß