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Amtsgericht Fuerth Urteil vom 7.9.2009 AZ:340 C 3088/08. Fristlose Kündigung bei NICHTERREICHEN der vereinbarten DSL Bandbreite.
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Nix wie weg
Die Bestätigungsmail von der Technik kam prompt. Neugierig, wie ich bin versuchte ich nach ca 1 Std,ins Netz zu kommen, was auch problemlos gelang. Drei Stunden nach der Störungsmeldung kam per SMS die mitteiling der Technik:"Ihr Anschlus wurde geprüft, auf unserer Seite ist kein Fehler festzustellen" Das bedeutet dass ich die Gebühren für fast 60 Minuten nutzloses telefonieren selbst tragen darf, und weiterhin rätsle, wie sich der Zugang selbst repariert hat....