Bericht unzumutbar?
vorheriger Bericht
nächster Bericht
War dieser Bericht für Sie hilfreich?
Zu diesem Bericht wurden bisher 1 Kommentar abgegeben
Amtsgericht Fuerth Urteil vom 7.9.2009 AZ:340 C 3088/08. Fristlose Kündigung bei NICHTERREICHEN der vereinbarten DSL Bandbreite.
Eigenen Kommentar abgeben
Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.
Schlechter Provider
Momentan:
Download-Geschwindigkeit: 1.055 kbit/s
Upload-Geschwindigkeit: 470 kbit/s
Ich warte nur noch darauf ,dass ich nächstes Jahr endlich mein Provider wechseln kann.