von , über "1&1 DSL 16.000" von 1&1 , am um 21:04 Uhr

1und1 prozess gewonnen

hallo
habe mich auch mal für 1und1 entschieden.anfangs nur die flat und dann komplett,nach umstellung hatte ich nur knapp 1000 kb auf der leitung.etliche telefonate,emails etc. dann mit frostsetzung gekündigt.1und1 natürlich nicht akzeptiert,rechtsanwalt aufgesucht,geklagt.amtsgericht ist die klage abgewiesen worden.vorm landgericht recht bekommen.
wenn 16000 bei einem provider gestellt wird ,darf nicht am ende nur 1000 rauskommen.
also sonderkündigung nach bgb 543. gesprochen wurde der vergleich am 22.01.2010 landgericht kleve.
leider haben wir durch diesen vergleich keine möglichkeit es in juristischen zeitschriften publick zumachen.
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Zu diesem Bericht wurden bisher 11 Kommentare abgegeben

Kommentar von JAN1988BGL (Jan Schatz) 24.01.2010 um 21:54 Uhr
6MBIT Vertrag, nur 2Mbit Durschnitt, selten zwischen 5 & 6 Mbit, Telefonie-Echo, Abmahnung, Rechn, Kürzung, fristl.Kündigung, Inkasso von 1&1, jetzt Rechtsanwalt von meiner Seite aus!
Kommentar von Ruebezahl582 25.01.2010 um 08:27 Uhr
Bitte Aktenzeichen !!! Keine Möglichkeiten, dies publik zu machen (*grins*). Märchenerzähler !
Kommentar von nobe45 (nobe-45) 25.01.2010 um 09:09 Uhr
@R U E B E Z A H L es gibt heutzutage noch Dummschwätzer, unter die Sie sichsicherlich nicht einstufen musen.Ihre Kommentare sind IMMER SEHR HILFREICH und aussagekräftig
Kommentar von Foxi (Foxi) 25.01.2010 um 15:50 Uhr
Aktenzeichen beim Vergleich? Wohl nie vor Gericht gewesen.
Kommentar von Jason (Jason) 25.01.2010 um 17:05 Uhr
1&1 garantiert beim 16000er (Umstellung oder Neuvertrag) gemäß AGB mindestens 8000 kbit/s, ansonsten Rücktritt vom Vertrag möglich. Wozu da einen teuren Anwalt einschalten?
Kommentar von kritiker (Krittiker) 25.01.2010 um 17:26 Uhr
@Jason, ich frag mich langsam, wer macht sich eigentlich noch die Mühe, sich AGBs, etc. anzusehen, bevor Verträge abgeschlossen werden.
Kommentar von Psychotic. 25.01.2010 um 19:16 Uhr
tzzzzz da steht Prozess gewonnen, dann heißt es Vergleich, lusche das zieht man durch, oder man kann nix beweisen
Kommentar von egon k. 25.01.2010 um 19:56 Uhr
herrmann.m., wer sich den blog ansieht, merkt schnell das hier nur die mehr oder weniger offene werbung und selbstbeweihräucherung im mittelpunkt steht.
Kommentar von Franz Neumann 25.01.2010 um 21:51 Uhr
@Egon k. das scheint dein Wunschtraum zu sein da Du ja anscheinend selber in den ich hasse 1&1 Weihräucherung erstickst! Leider besagt das auch die Marktforschung das sich nur um die 1% bescheren!
Kommentar von feldtelefon (feldtelefon) 27.01.2010 um 08:30 Uhr
Ihr Jubelrufer in 1&1 Diensten: Wann begreift ihr es mal? Wenn AGB's gegen Gesetze verstoßen (TKG,BGB), dann sind sie nur unrelevantes Geschreibsel zum Nachteil des Kunden.
Kommentar von Rudolf.S 27.01.2010 um 11:57 Uhr
Welcher abschnitt in der AGB verstößt gegen welches Gesetz? Die AGBs von 1&1, KD, T-Com, Alice usw? sind alle gleich zu welchem Anbieter wechselst du nun? Du bist hier der Held mein lieber@feldtelefo

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