von , über "Flat 2.048" von 1&1 , am um 20:48 Uhr

Kundenknebelung und mieser Service

Solange alles funktioniert, hat man mit 1&1 kein Problem. Aber wehe, es klappt nicht alles so wie es soll. Ein halbes Jahr lang gab es nur Fehler und Verbindungsabbrüche mit unserem 2DSL-Anschluss, wir vertelefonierten Unsummen für den Abzocke-Telefonsupport ohne dass uns geholfen wurde. Letztlich setzten wir eine letzte Frist zur Nachbesserung - diese wurde von 1&1 ignoriert - und haben dann gekündigt. Seitdem gibt 1&1 die Leitung nicht frei, sondern schickt uns lieber Mahnungen. Jetzt ist der Anwalt eingeschaltet und es geht vor Gericht, um endlich die Kündigung durchzusetzen. Schlechteren Service kann man sich nicht vorstellen - 1&1 für uns nie wieder.
Allgemein
Geschwindigkeit
Verfügbarkeit
Kundenservice
Preis-/Leistung

War dieser Bericht für Sie hilfreich?

War hilfreich Nicht hilfreich
10 von 14 Benutzern fanden diesen Bericht hilfreich.

Zu diesem Bericht wurden bisher 6 Kommentare abgegeben

Kommentar von maikaefer (maikaefer 2011) 02.05.2008 um 22:49 Uhr
1&1 wird sicherlich erst nach Ablauf der 2jährigen Vertragslaufzeit den Anschluss wieder freigeben. Bis dahin musst du weiter zahlen. Es sei denn, das Gericht entscheidet anders - Viel Glück !
Kommentar von I und G 03.05.2008 um 07:48 Uhr
So wie schon gesagt wurde: Ermächtigung widerrufen, Kündigung schreiben, was man nicht bekommt- muss man nicht entgelten.
Kommentar von Hartmut 06.05.2008 um 21:08 Uhr
Nur Winkeladvokaten raten zur Klage, wenn der Anbieter eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt? Ich glaube eher, man muss schon recht dämlich sein um dann still weiterzuzahlen.
Kommentar von pedaaametallica (pedaaa) 06.05.2008 um 21:18 Uhr
Vwerbraucherzentrle informieren!!!!!!!!!!!!!!!
Kommentar von Hartmut 06.05.2008 um 21:22 Uhr
Der Anwalt ist übrigens ein Fachanwalt für Internetrecht und Verträge. Da alle Nachbesserungsforderungen an 1&1 erfolglos waren, war es natürlich unser gutes Recht zu kündigen. Wir klagen nun übrigens
Kommentar von Hartmut 06.05.2008 um 21:23 Uhr
nicht nur auf Leitungsfreigabe, sondern auch auf Schadenersatz für die Ausfallzeiten des Anschlusses. Und haben zum Glück Rechtschutz.

Eigenen Kommentar abgeben

Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an, um Ihre Bewertung abzugeben. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich hier registrieren.

Kommentar abschicken